Neubau
Im Neubau müssen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Allerdings hat sich das Bewusstsein vieler Bauherren dahingehend geändert, zukunftsweisend ein energetisch höherwertiges Gebäude beispielsweise als KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus zu erstellen.
Sofern Ihr Neubau gemäß den Mindestanforderungen der EnEV erstellt werden soll, führen wir für Sie folgende notwendige Berechnungen durch:
Wärmeschutzberechnung
Abgleich mit den Forderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Lüftungskonzept
sommerlicher Wärmeschutz
Ausgabe Energieausweis
Planen Sie ein förderfähiges KfW-Effizienzhaus zu bauen, wickeln wir die Fördermittel bei der KfW und ggf. bei der BAFA ab. Zudem führen wir die seitens der KfW vorgegebene Baubegleitung durch, die Kosten hierfür werden mit 50% gefördert.